| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | ||||
| 1. Allgemeines: Diese Verkaufsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge über Warenlieferungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nichtausdrücklich widersprochen haben. 2. Vertragsabschluss: 2.1 Alle Vereinbarungen, insbesondere mündliche Absprachen mit unseren Vertretern, Vertragsänderungen und Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung. 2.2 Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen und Lieferungsmöglichkeiten bis zu unserer schriftlichen Bestätigung eines Kundenauftrages freibleibend. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge. 3. Preise Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise inkl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Unsere Preise verstehen sich ab Lager Rellingen, zuzüglich Verpackung und Transport zum Selbstkostenpreis. 4. Lieferungen: 4.1. Für unsere Lieferungen ist die Verladestelle Erfüllungsort. Sofern wir die Besorgung des Versandes für den Käufer übernehmen, schließen wir mit dem Transportunternehmen einen entsprechenden Vertrag lediglich im Namen des Käufers ab. Eine Haftung für Angaben über Frachten und sonstige Versandkosten sowie für die Auswahl des Transportmittels ist nach Maßgabe von Ziffer 6 ausgeschlossen. 4.2 Teillieferungen darf der Käufer nicht zurückweisen. Sie gelten als selbständige Lieferungen. 4.3 Unsere Lieferverpflichtungen gegenüber dem Käufer stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass wir von unseren Lieferanten hinsichtlich der fraglichen Ware vollständig, richtig und rechtzeitig beliefert werden. Kommen wir mit unserer Lieferverpflichtung in Verzug, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen. Im Falle von Lieferverzögerungen oder Lieferausfällen sind Schadenersatzansprüche unseres Käufers nach Maßgabe von Ziffer 6 ausgeschlossen. 5. Gewährleistung: 5.1 Beanstandungen jeglicher Art müssen innerhalb der gesetzlichen Frist schriftlich geltend gemacht werden, jedoch bei äußerlich erkennbaren Mängeln nicht später als 8 Tage nach Empfang der Ware. 5.2 Bei Fehlerhaftigkeit gelieferter Erzeugnisse, die eine vertragsmäßige Verwendung der Stücke ausschließen, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl gegen Rückgabe der fehlerhaften Stücke entweder den für diese Stücke berechneten Kaufpreis zurückzugewähren oder einwandfreie Ware gleicher Art und Menge nachzuliefern. Sofern die Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft ist, hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Wir sind berechtigt, einen etwa dem Käufer zurückzugewährenden Betrag entsprechend dem bereits eingetretenen Verschleiß der reklamierten Ware zu mindern. 5.3 Ansprüche auf Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. auch unter dem Gesichtspunkt der positiven Forderungsverletzung oder der Verletzung vorvertraglicher Pflichten), sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder bei Vorsatz bzw. groben Verschuldens unsererseits. 6. Haftung: Schadenersatzansprüche des Käufers gleich welcher Art, insbesondere solche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft ein zumindest grobes Verschulden. Auch bei grober Fahrlässigkeit haften wir nur insoweit, als der Schaden nicht die entstandenen angemessenen Kosten sowie den tatsächlich entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn übersteigt und wir Kosten, Verlust und Gewinn unter Berücksichtigung derjenigen Umstände, die wir gekannt haben oder hätten müssen, als mögliche Folgen der Vertragsverletzung bei Vertragsabschluss hätten voraussehen müssen. Im übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. 7 Garantie: Wir gewähren auf alle Ersatzteile eine Garantiezeit von 3 Monaten. Die Garantiezeit beginnt mit dem Tage des Verkaufs an den Käufer. Die Garantie wird unter der Voraussetzung übernommen, dass der Einbau der Ersatzteile durch eine autorisierte Fachwerkstatt erfolgt. Anfallende Lohnkosten werden nicht erstattet. Darüber hinaus haben die Garantiebedingungen unserer Lieferwerke auch für den Käufer Gültigkeit. 8 Zahlungen: 8.1 Alle Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen netto Kasse ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Zinsen in Höhe von mindestens 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Mehrwertsteuer. 8.2 Der Käufer kann uns gegenüber nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt worden oder von uns unbestritten sind. 8.3 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, aufgrund dessen wir Zahlungen verlangen. 8.4 .Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, sind wir berechtigt, alle offenstehenden - auch gestundeten - Rechnungsbeträge sofort fälligzustellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherungsleistung zu verlangen. Ist der Käufer mit seinen Verpflichtungen in Verzug oder tritt in seiner Vermögenslage eine Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen ohne damit gleichzeitig vom Vertrag zurückzutreten. Die Rechte aus 326 BGB stehen uns auch ohne Nachfristsetzung zu, und zwar auch hinsichtlich dann noch nicht abgewickelter Geschäfte. Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung um mehr als 4 Wochen in Verzug, so können wir von weiteren, noch nicht ausgeführten Verträgen mit demselben Käufer zurücktreten. 9. Schadenpauschale: Sofern uns der Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung schuldet, sind wir berechtigt, 25% des Rechnungsbetrages zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer als entgangenen Gewinn geltend zu machen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche wird dadurch nicht ausgeschlossen. Das selbe gilt, wenn der Käufer mit unserer Zustimmung vom Vertrag zurücktritt und ohne diese Zustimmung auf Erfüllung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung hätte in Anspruch genommen werden können. 10. Eigentumsvorbehalt: 10.1. Bis zur Erfüllung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderung aus uneigentlichem oder echtem Kontokorrent behalten wir uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Produkten vor. 10.2. Verarbeitung und Umbildung unserer Vorbehaltsware werden vom Käufer für uns durchgeführt, so dass wir Hersteller im Sinne von 950 BGB sind. Wird unsere Vorbehaltsware vom Käufer mit anderen Waren verbunden, so erwerben wir das Miteigentum gem. 947 BGB im Verhältnis des Rechnungswertes der verwendeten Vorbehaltsware zum Verkehrswert der aus der Verbindung entstandenen Sache. Für den Fall, das unser Eigentum durch Verbindung erlischt, überträgt uns der Käufer bereits hiermit sein gem. 947 Abs. 2 BGB entstehendes Eigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der verwendeten Vorbehaltsware zum Verkehrswert der aus der Verbindung entstehenden neuen Sache. Wir nehmen die Eigentumsübertragung hiermit an. 10.3. Der Käufer darf unsere Vorbehaltsware sowie die nach Verarbeitung oder Verbindung in unserem Eigentum/Miteigentum stehende Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen, jedoch im regelmäßigen Betriebe seines Geschäftes weiterveräußern. Die ihm aus einer Weiterveräußerung erwachsenden Kaufpreis-, Werklohn- oder sonstigen Forderungen tritt der Käufer bereits hiermit in Höhe des Rechnungswertes der von der jeweiligen Weiterveräußerung erfassten unverarbeiteten oder verarbeiteten, unverbundenen oder verbundenen Vorbehaltsware an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit ausdrücklich an. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt ist er berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. 10.4. Der Käufer ist verpflichtet, die in unserem Eigentum/Miteigentum stehende Ware gegen Diebstahl, Feuer usw. zu versichern. Diesbezügliche Ansprüche gegen den jeweiligen Versicherer aus einem etwaigen Schadensfall tritt der Käufer bereits hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit ausdrücklich an. 11. Gerichtsstand, Rechtsanwendung: 11.1. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, auch aus Wechseln oder Schecks, ist Pinneberg. 11.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern findet deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen findet keine Anwendung. 12. Schlußbestimmungen: Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen oder der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, welche dem milder unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. |
||||